Controlling 21
Dr. J. Schuhmacher
Barrierefreiheit wird oft mit Ergonomie gleichgesetzt. Allerdings ist es aus meiner Sicht die höchste Stufe / Form der Ergonomie. Barrierefreie Internet-Auftritte müssen m.E. alle ergonomischen Anforderungen aller denkbaren Zielgruppen erfüllen.
In Deutschland wird aufgrund der Gesetzeslage dies fälschlicherweise auch oft als behindertengerechtes Web bezeichnet.
Barrierefreiheit steht für
Sogenannte barrierefreie Internet-Auftritte müssen:
Englisch wird dafür das Wort Accessibility - Zugänglichkeit benutzt. Hierfür wurde 1999 auch eine WAI - Web Accessibility Initiative - vom W3C ins Leben gerufen.
Häufig findet sich das Wort geschmeidige Transformation
. Dies betrifft u.a. die Hard- und Software-Unabhängigkeit eines WAI-konformen Auftrittes.
Da diese Anforderungen sehr hoch sind, spricht man bei Internet-Auftritten, welche diese Ziele anstreben, aber nicht ganz erreichen, auch oft von barrierearm oder zugänglich.
barrierefrei | herkömmlich |
---|---|
CSS-Steuerdatei | Handformatierungen |
CSS-Layout mit div | Tabellenlayout |
automatisch sich dem Browser und dem Monitor anpassendes Layout | feste Layoutbreite (meist sogar in Pixel) |
skalierbare Schriften (ideal in em oder Prozentgrößen) | feste Schriftgrößen (oft sogar in Pixel oder Punkt) |
fehlertolerantes Interaktionsdesign: flächige Bereiche zum Klicken gekennzeichnet | fehlerintollerantes Navigations-Layout: genaues Zielen erforderlich, da nur kleine Links anklickbar sind |
hohe Interaktionssicherheit: klare Unterscheidung Links und Text interne / externe Links, visited links, Title | keine oder eingeschränkte Interaktionssicherheit:
Navigation aus Bildern, Java-Applets oder Flash-Objekten |
gruppierte Formulare | ungruppierte Formulare |
verständliche Rückmeldungen bei Fehlern | keine oder unverständliche Meldungen |
Ansteuerung aller Formularfelder und Links in einer Navigation mittels Tabulator-Taste auf der Tastatur möglich | reine Mausbedienung erforderlich |
Multimedia-Inhalte besser zugänglich durch Text-Äquivalente im Alt-Tag etc. | unbearbeitete Bilder, Videaos, PDF und Flash |
Die enormen Chancen barrierefreier Auftritte werden bisher unterschätzt und kaum genutzt. Angesichts riesiger Angebote mit weitgehend vergleichbaren und ähnlichen Preisen für Produkte und Dienstleistungen wird die Ergonomie zukünftig über Erfolg und Misserfolg im Internet entscheiden.
Es handelt sich hierbei um Millionen Menschen allein in Deutschland. In der EU geht man von 38 Mio. aus. In den USA schätzt man die Zahl auf ca. 39 Mio. Hinzu kommt, dass diese Zielgruppe überproportional im Internet vertreten ist und oft über erhebliches freies Eigenkapital verfügt.
Wollen Sie diese Kunden zur Ihren Mitbewerbern vertreiben?
Man kann die Gruppe derjenigen, die mit den derzeitigen Internet-Auftritten nicht zurechtkommen, noch erweitern:
Erwiesenermaßen profitieren auch diese Menschen sowie sogar alle Normalnutzer von barrierefreien Internet-Auftritten.
Dies ist wichtiger Aspekt, denn barrierefrei ist nicht identisch mit behindertengerecht!
Barrierefreiheit richtet sich an alle Nutzer!
Die Vorteile barrierefreier Auftritte sind erheblich:
Die Kosten barrierefreier Auftritte werden überschätzt oder von interessierten Kreisen (Agenturen, die so etwas nicht anbieten können) übertrieben.
Da bei einem barrierefreien Auftritt ein sofort spürbarer ROI (ein Return on Investment - also ein Gewinn auf die getätigte Investition) eher selten ist, muss man bei einem Vergleich zwischen barrierefreien und herkömmlichen Internet-Auftritten die TCO die Total Cost of Ownership betrachten - also die Gesamtkosten über die Jahre hinweg.
Noch deutlicher wird es, wenn man den TBO (Total Benefit of Ownership) betrachtet - also den Gesamtnutzen eines barrierefreien Internet-Auftrittes:
Für deutsche Behörden des Bundes und der Länder gelten bereits gesetzliche Sonderregelungen, die behindertengerechte Internet-Auftritte fordern. Grundlage hierfür ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom 27. April 2002.
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) gilt für alle Internet-Auftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranet-Angebote von Behörden der Bundesverwaltung. Für die Internet-Auftritte der Bundesländer existieren jeweils eigene Bestimmungen.
BITV zielt darauf ab, die betreffenden Angebote der Informationstechnik behinderten Menschen, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich wäre, den Zugang zu dieser zu eröffnen oder zu erleichtern.
Behinderte besitzen spätestens seit dem 1.1.2006 auf Bundesebene das einklagbare Recht auf derartige Zugänge!
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